Thomas Leon Heck

Ende eines weinhändlers

Ich war vermutlich der einzige weinhändler, der keinen wein trank. Und das kam so: in der tübinger hafengasse gehörte zu meinem laden der weinkeller des herzogs von württemberg in 1 gewölbekeller aus dem 13. Jhdt. Der war zwar schön anzusehen, aber mit fast 100% luftfeuchtigkeit weder für bücher noch möbel geeignet. Also nahm ich weine ins sortiment, die ich sogar in bayern holte, aber auch z.b. aus dem nachlass eines tübinger optikers bezog. die billigweine trank er selbst, die besseren schaffte er für freunde an, die selten kamen.
Mein bester kunde dafür war der ev. Landesbischof sorg, der aus 1 weinanbaugebiet kam.
Als ich vor 2009 meinen laden in tübingen aufgab, um nach dusslingen in zehnmal größere räume zu ziehen, waren das einzige, was ich nicht mitnahm, ca 1200 flaschen alte weine samt eisenregalen. Ich verkaufte sie an den nachmieter. Doch der käufer bezahlte die weine nie. Ich zog vor gericht, wo ich von 5 richtern recht bekam. Als ich nach ca 3 jahren endlich einen gerichtstitel auf kaufpreiszahlung hatte, ging ich damit zum vollstreckungsgericht. Hier verlangte man eine „vollstreckbare ausfertigung“ des urteils, das urteil allein genüge nicht. Nach wochen hatte ich diese ausfertigung und frage mich, wieso ich die nicht gleich unaufgefordert bekomme. Damit wieder zum gericht. Dann hieß es, ich müsse 5500€ hinterlegen (obwohl ich den prozess gewonnen hatte) oder einen rechtskraftvermerk beibringen. (es könnte ja sein, dass mein gegner weiterprozessiert und gewinnt.) wieder fragte ich mich, wieso ich den nicht gleich unaufgefordert bekomme. Nach weiteren wochen sind die unterlagen schließlich komplett. Ich also damit zum gerichtsvollzieher. Doch der kommt mit leeren händen von der pfändung zurück, da ihm die vermieterin den zutritt verweigerte. Der alte hase sieht darin aber kein problem, ich solle halt einen duldungsbeschluss gegen die vermieterin erwirken. 2 weitere richterinnen sahen das nicht so einfach, weshalb es viele weitere monate dauerte, bis allein die zuständigkeit eines anderen gerichts sowie das prozedere klar waren. Ich beantrage also nun beim amtsgericht reutlingen, wo der schuldner lebt, die pfändung „meiner“ ca 1240 weine, da sie vermutlich das einzige pfändbare vermögen des schuldners darstellen. Der rechtspfleger lehnt sie ab mit der begründung, „ca 1240 weine“ sei nicht exakt genug. Ich beantrage nunmehr die pfändung „aller im keller befindlichen weine“. auch dies ist ihm nicht exakt genug - antrag abgelehnt. Ich beantrage daher die pfändung von 1400 weinen und sage mir, wenn es weniger sind, ist das kein problem. Der rechtspfleger lehnt wieder ab mit der begründung, das widerspreche dem urteil, wo von 1244 weinen die rede sei. Aber auch die pfändung von 1244 weinen wird abgelehnt mit der begründung, dass dieser antrag den früheren widerspreche! wobei ich dazusagen muss, dass alle meine anträge mit einem anwalt abgesprochen waren. Ich klage also vor dem landgericht gegen diesen ablehnenden bescheid und kriege – o wunder – von dem 8. in dieser sache beteiligten richter recht: mein antrag sei eindeutig genug. Nun dauert es nur noch weitere 6 wochen, bis die vermieterin endlich den pfändungsbeschluss mitgeteilt bekommt.
Doch nach fast 5 jahren hatte ich damit lediglich die formalen hürden genommen, die verwertung der weine selbst musste erst noch geklärt werden. Eine der zuständigen vollstreckungsrichterinnen hatte zwischenzeitlich ihren mann durch einen tödlichen gondelunfall in venedig verloren und war infolgedessen lange außer dienst.
Der gerichtsvollzieher wollte mir nun die weine zurückübereignen. Aber noch bevor er fertig ist mit seinen reichlich langwierigen überlegungen, ob er dazu einen gutachter braucht, stellt mir die vermieterin die ganze chose unangemeldet vor die tür. Selbst mein anwalt ist in dieser nie dagewesenen situation ratlos. Ich nehme also die weine an, die mir gar nicht gehören, und warte weiter. Später war 1 gerichtsvollzieher mit einem sachverständigen da und hat mir alles zurückübereignet, was mir einst eh gehörte, nur dass ich nun um einen 4-stelligen betrag für die prozesskosten ärmer geworden bin.
nebendramen: 1 tübinger, der später 1 haus anzündete (totalschaden) und sich dann durch sturz vom balkon umbrachte, hatte zunächst auf "meinen" gerichtsvollzieher geschossen. und der erwähnte sachverständige stürzte im suff und starb daran Insofern erging’s mir nicht mal schlecht...
2017 kam ein kollege, der mir sehr behilflich war, ein vorurteil zu widerlegen, das meinen alten weinen jahrzehnte lang entgegengebracht wurde. Da hörte ich in lästiger regelmäßigkeit die angelesene weisheit: „die sind ja alle hinüber.“ dabei hatte ich all die jahre nur 1 rhecklamation, und zwar wg des auf der fahrt reingefallenen korkens! Als der erwähnte kollege so argumentierte, bot ich an, die flasche zu öffnen. Wenn sie ungenießbar gewesen wäre, hätte ich sie bezahlt, wenn nicht, dann er. Der inhalt war einwandfrei, so dass der genießer für einen 4-stelligen betrag dutzende weine bei mir kaufte und später mitteilte, von all denen seien gerade mal 1-2 flaschen ungenießbar gewesen.
1 vorteil meines weinhändlerstatus war, dass ich während corona
trotz lockdown geöffnet haben durfte (Getränke!).
bei der versteigerung von weinen soll ich mal keine gebote bheckommen haben soll. ich soll gesagt haben: "das wundert mich nicht, wenn die flaschen im publikum sitzen". der spruch ist zwar hecknial, ich kann mich aber nicht daran erinnern. doch kollege jürgen fetzer würde ihn beschwören.
nun bin ich ausvheckauft.

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