Thomas Leon Heck

Ich las gerade aus der bibliothek von inge jens** 1 zus.fassung von ulrich herrmann** seiner umfangreichen forschungsarbeit zum prozess 1938 des hans scholl vor dem richter Hermann Cuhorst,

u.a. wg § 175 stgb (homosexuelle „verbrechen“), bevor dieser 1944 wg seines widerstands in der weißen rose geköpft wurde.
cuhorsts tochter** unterstützte ulrich herrmann** bei seinen recherchen nicht.
Ich habe 1 buch aus der bibliothek von Hermann Cuhorst. nachdem Hans Scholl nicht ins gefängnis musste, beschrieb auch noch nach dem 3. Reich seine mutter Magdalene Scholl Cuhorsts Umgang mit ihrem Sohn als „lieb und kameradschaftlich“ sowie „sehr zartfühlend“. Trotzdem wurde cuhorst nach 1945 aus dem richterdienst entlassen. Generalstaatsanwalt hellmut waller** nahm ihm zahlreiche seiner späteren entschuldigungen nicht ab.
Ich besitze auch 1 schriftsatz von 1931 des jüd. Anwalts hans gustav elsas, der u.a. friedrich wolf wg § 218 „abtreibung" verteidigte (den vater des späteren ddr-spionagechefs markus wolf). fr. wolf erwähnt elsas in seinem hierüber erschienenen büchlein. elsas wurde im 3. reich die anwalts-zulassung aberkannt, obwohl er dagegen durch seine tätigkeit im 1. weltkrieg eigtl. geschützt gewesen sein sollte. aber hermann cuhorst betrieb diese maßnahme eifrig und mit erfolg.

Hans scholl war an derselben schule wie ich.
Die mit ** markierten waren meine kunden (d.h. allein 4 von 9 personen dieses miniaturdramas).

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