Thomas Leon Heck

Mikrodrama

Etwa im mai 2019 rief 1 typischer älbler an: sein mieter sei gestorben, der fast nur bücher hinterlassen habe. 1 buch sei allein schon ein paar 1000 € wert. Ich solle also doch „mal kurz“ vorbeikommen. Ich sagte ihm gleich, dass ich nicht gutgläubig von ihm eigentum erwerben könne, da die sachen seinem mieter bzw dessen nachlass gehörten. Plötzlich bezeichnete er sie als völlig wertlos, um meine bedenken zu zerstreuen. Vergeblich. Ich riet ihm, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wochen später rief 1 nachlassverwalterin an. Ich erkannte schnell, dass es um dieselbe sache ging.
Wieder wochen später rief 1 anwalt aus stuttgart an, um mich mit der schätzung genau dieses nachlasses zu beauftragen. Er vertritt die gemeinde Gemeinde St. Johann /RT, die als ersatzerbe laut testament vorgesehen war. Man wolle von mir wissen, ob man angesichts hoher schulden des verstorbenen das erbe ausschlagen solle, was allein vom wert abhänge. Ich sollte also sämtliche bücher in der wohnung schätzen (händlerankaufs- und händlerverkaufspreis). Bereits 4 tage wollte der gemeinderat auf der basis meines gutachtens über die annahme der erbschaft entscheiden. Als ich in der wohnung des verstorbenen war, waren außer 2 mitbewohnern auch der vermieter + anwältin dabei sowie 2 von der nachlassverwaltung sowie 1 vertreterin der gemeinde anwesend, außer mir also 7 personen. Ich merkte sofort, dass wesentlich mehr als nur die bücher + 2 möbel zum erbe gehörten, hatte aber nur auftrag, diese zu schätzen. Sollte ich alle anwesenden ohne ergebnis heimschicken und die gemeinderatssitzung platzen lassen, nur weil kein vollumfänglicher auftrag erteilt war? Das schien mir bei der öfftl. Hand als auftraggeber und 1 anwalt als dessen vertreter unnötig. Ich schätzte also den gesamten nachlass und teilte mein ergebnis sofort dem anwalt mit, dass m.E. das erbe auf jeden fall auszuschlagen war. Ich war schon empört, als man mir die erhoffte mehrzahlung für die bewertung der zahlreichen über den ursprünglichen auftrag hinausgehenden sachen verweigerte. Inzwischen soll ich gar kein geld bekommen, da ich es ablehne, die schätzung zu begründen. eine auf bald 50-jähriger erfahrung basierende werteinschätzung kann nicht in kürze begründet werden , sondern ist 1 höchstkomplexes ergebnis. Es wurde bislang nicht die richtigkeit meiner bewertung bestritten (darüber ließe ich mit mir reden). Man will vielmehr monate nach der ablehnung durch den gemeinderat 1 begründung von mir. Wozu? Ich sehe darin 1 schikane und werde am Montag mahnbescheid beantragen. 1 solche behandlung von seiten der öfftl. Hand habe ich noch nie erlebt

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