Thomas Leon Heck

Unrecht Gut...

Kollege a klaut 1 bild beim kollegen b und bietet es mir an.ich weiß, dass kollege b mehrere werke derselben künstlerin hat und spreche beide darauf an. b ist entsetzt, da kollge a es bei ihm gestohlen habe. ich habe aber 1 kunden dafür und schlage dem b vor, es diesem kunden anzubieten, der dann vielleicht auch die übrigen bilder kaufe, dann hätte der diebstahl wenigsten 1 gutes. genau so kommt es: der kunde kauft das bild (was nach der einigung zwischen opfer und täter auch legal ist) und will die übrigen werke auch. nun aber liefert kollege b die seit 4 wochen nicht, so dass wir nun krach haben

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milit. urkunde v. 1916 v. stabsarzt dr Oskar weidanz (1874–1947, kronstadt/ Bremen), ölgemälde "kirche bei Nürtingen" von Fritz Keuerleber (1896 Münsingen-Dottingen-1978 Nürtingen); ölgemälde "getreidefeld" VON IRENE RESSMANN; brief v.