Thomas Leon Heck

Unrecht Gut...

Kollege a klaut 1 bild beim kollegen b und bietet es mir an.ich weiß, dass kollege b mehrere werke derselben künstlerin hat und spreche beide darauf an. b ist entsetzt, da kollge a es bei ihm gestohlen habe. ich habe aber 1 kunden dafür und schlage dem b vor, es diesem kunden anzubieten, der dann vielleicht auch die übrigen bilder kaufe, dann hätte der diebstahl wenigsten 1 gutes. genau so kommt es: der kunde kauft das bild (was nach der einigung zwischen opfer und täter auch legal ist) und will die übrigen werke auch. nun aber liefert kollege b die seit 4 wochen nicht, so dass wir nun krach haben

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orig. Titelseite „Les Salons de 1894“ von theophile steinlen der ersten Ausgabe der Zeitschrift Journal des Débats im Mai 1894, kol. umrissradierung "vue d'interlaken" von lafond + lory vgl zeichnung 1975 "transportschiffe im hafen" von Fausto Maria CASOTTI = cauri, 4 bücher aus d. bibl. v. mehr...