Thomas Leon Heck

urheber- und folgerecht

Aktenvermerk: soeben (25.7.2012, 14 uhr 55) telefonierte ich wg der benefizauktion am 13. okt. 2012 in gammertingen zugunsten krebskranker kinder (siehe www.Kil-lik.de) mit der verwertungsgesellschaft bildkunst, herrn rupp. Demnach wird dort auf die 4% folgerechtsabgabe verzichtet, wenn der künstler selbst die sachen gestiftet hat, während auf die abgabe nicht verzichtet wird, wenn ein sammler die kunst eingeliefert hat. Das bedeutet im ergebnis, dass ich zwar ehrenamtlich versteigere, u.U. der VG bildkunst aber aus eigener tasche 4% aus dem umsatz zahlen muss!

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postkarten v. dr ferd. roloff, privatdozent medizin in tü, vetter carl goerdelers,
briefe von hans evers auch aus dem dt.-frz. krieg 180/71 an seine eltern in berlin (sebastianstraße 15), foto eines c.j. Ebner (geb. 28.12.1818) mit seiner familie, albumblatt vom vater des laut wikipedia ist jak. grimm der entdhecker der manessischen liederhandschrift. ich hab ein ca 80 jahre älteres buch von 1758 "Sammlung von Minnesingern Aus Dem Schwæbischen Zeitpuncte CXL Dichter Enthaltend...