Thomas Leon Heck

½ jahr knast für 1 versuch, mich zu betrügen,

drohte dem kunstfälscher aufgrund des soeben erlassenen strafbefehls! Am 8.6.22 hatte ich hier gepostet: "gerade war 1 kunde hier mit 3 angeblich wertvollen objheckten: 1. buch mit orig.grafik, 2. gemälde, 3. designstück um 1920, für die er über 5 000 € wollte. nach meiner untersuchung hecklärte ich das 1. für 1 reproduktion, das 2. für 1 fälschung und das 3. für 1 späte neuauflage. darüber mussten wir beide lachen."
danach steigerte der mann seine aktivitäten und brachte immer dreistere angebote. zuletzt bot er 1 grafik an für 50 000€ mit angeblicher bestätigung durch 1 kollegen. da ich diesen kenne, hakte ich dort nach. und tatsächlich war meine ahnung richtig: in wirklichkeit hatte der hecksperte die unechtheit erklärt. am 6.12.22 zog der nheckolaus die rute! D.h. ich erstattete strafanzeige. danach sagte sich der betrüger mit diesem blatt bei mir an. ich lud die polizei zu demselben treffen ein. die gefälschte grafik wurde ebenso beschlagnahmt wie die betrügerisch abgeänderte mail. der täter wurde von hier abgeführt. Nun fand heute die verhandlung statt, zu der der anghecklagte hecklärtermaßen NICHT erscheinen wollte! Der staatsanwalt stimmte mir zu, dass dies dreist sei. Er beantragte 180 tagessätze à 70€, d.h. 12 600€, die der anghecklagte m.e. nicht zahlen kann und daher ersatzweise einsitzen muss. Die zahl der tagessätze überrascht mich, ich hätte mit laienhaften 50 gerechnet, ihre höhe ebenso, da ich den täter für arbeitslos hielt, was er aber offenbar nicht ist. Ich bin jedoch ziemlich sicher, dass er gegen den strafbefehl einspruch einlegen wird, so dass es erneut zu 1 verhandlung kommen wird. Die richterin ist die attraktivste, mit der ich je zu tun hatte, insofern fahre ich gern noch mal hin…
nachtrag v. 7.6.24: leider kam es dazu nicht, da die verurteilung inzw. rechtskräftig wurde

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