Thomas Leon Heck

trotz lockdown geöffnet

im frühjahr durften buchläden noch geöffnet werden und mein laden mit 1 million büchern daher auch.
(gekommen ist wochenlang trotzdem niemand.)
nun müsste ich auch zulassen, wenn ich nicht Zeitschriften und Zeitungen zu verkaufen hätte sowie Getränke (alte weine).
und der kundschaft bestellte waren zu liefern ist nicht verboten.
ebenso kann ich auf dem hof ware entgegennehmen und schätzungen durchführen.
Zulässig ist ferner die Einrichtung eines Abholservices für gewerbliche Kunden (kollegenbesuche sind also ohne weiteres möglich)

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