Thomas Leon Heck

gestern stand im Schwäbischen Tagblatt dieser Leserbrief von mir


In der Debatte um den angeblichen Halbritter-Schatz, den die KSK der Stadt vermachte, der aber in Wirklichkeit nur aus Reproduktionen besteht, schreibt Herr Triebold am 6.5., ich hätte „erfolglos“ versucht, mich wg. „Laugenrückständen“ bei der Bank „schadlos zu halten.“
Dies ist nicht richtig, da vor dem Oberlandesgericht ein fünfzigprozentiger Vergleich abgeschlossen wurde. Man könnte also mit demselben Recht von einem Erfolg meinerseits sprechen.
Ebenso werte ich das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom17.6.2013 als Erfolg, wonach „das Ermittlungsverfahren tatsächlich Anhaltspunkte für betrügerisches Verhalten des Beschuldigten“ (bei der KSK) „hervorgebracht hat“. Wieso Herr Triebold in seinem Übrigens dann ausgerechnet den Kunsthandel in schlechtes Licht zu rücken versucht, ist mir unklar.
Klar hingegen ist, dass er falsch Algorhythmus schreibt statt Algorithmus. Bei einem seiner nächsten Besuche hier biete ich ihm daher gern eines meiner 200 Rechtschreibwörterbücher an.

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