Thomas Leon Heck

Der kannibale von rotenburg und ich

armin meiwes hat einen mann auf dessen wunsch getötet und z.t. verspeist. Zur zeit der gerichtsverhandlung besaß ich eine juristische dissertation, die die sittenwidrigkeit einer solchen einverständniserklärung bezweifelt. Ich wies den anwalt von meiwes darauf hin, der sie offenbar nicht kannte! Sein fax habe ich noch. Als ich aber einen eigenhändigen bestellschein des täters aus dem gefängnis dafür verlangte, hörte ich nichts mehr. der prozess wäre damit vielleicht anders verlaufen

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