Thomas Leon Heck

verschlimmbesserung

 
ich hab mal ein buch eines juraprofessors über lateinische rechtsregeln rezensiert.
Darin fiel mir ein satz auf: „res nulla cedit primo occupanti“, d.h. keine sache weicht (geht in den besitz über) dem ersten, der sie in besitz nimmt“. Es muss aber heißen: res nullius, d.h. niemandes sache (d.h. eine herrenlose fundsache geht in den besitz des ersten über, der sie in beschlag nimmt).
Der arme autor hat mir – leider zu spät - glaubhaft versichert, dass es in seinem manuskript noch richtig stand und ein übereifriger, aber nicht ganz regelfester assistent dachte: „res ist weiblich, also muss es nulla heißen“ und den „fehler“ „verbessert“ hat, ohne es seinem chef zu sagen, der dafür getadelt wurde.
Die eigenmächtigkeit des assistenten verkehrt den satz in sein logisches gegenteil.

NEU im Laden
erasmus von Rotterdam "colloquia", ulm 1712 (vorbesitzer: 1. h.a. Lanius, houston?, dessen lat. exlibris-spruch 3 fehler enthält!, 2. nicolaus schuband , modelwitz/schkeuditz?, 3. paulus schlösser,
fotoalbum 1926-56 u.a. mit fotos des am 1.5.1945 bei eglfing/münchen gest. ernst wunderlich mit fotos aus glems/metzingen, wo die fam. ca 8 jahre wohnte, Teilnachlass des werbegrafikers kurt karl tilsner...
selbstporträt 1948 von ALF WELSKI (1926-2007), Abraham a St. Clara "Judas Der Ertz-Schelm" (Melchior Haan, Salzburg, 1689) aus d. bibl. v. joh. melchior gebel (neustadt) und gregor göttler, rexingen, buch...